Segelpässe
Mitglieder (Betriebssportgemeinschaften) können für ihre Mitglieder beim BSV Segelpässe erwerben.
Segelpässe sind mit einem Lichtbild und der Unterschrift des Inhabers versehen. Mit einem Segelpass wird die Mitgliedschaft in einer BSG des BSV nachgewiesen.
Teilnehmer der regulären BSV-Regatten müssen einen gültigen Segelpass vorlegen.
Teilnehmer an anderen BSV Veranstaltungen (Regatten, Schulungen, Törns, etc.) sollen im Besitz eines gültigen Segelpasses sein. Teilnehmer, die nicht im Besitz eines Segelpasses sind, können evtl. Rabatte nicht in Anspruch nehmen.
Spartenleiter können für die Pässe Blankoformulare beim BSV anfordern und vorrätig halten.
Im Bedarfsfall ist ein Segelpass vollständig auszufüllen, mit einem Lichtbild des Inhabers zu versehen, vom Inhaber eigenhändig zu unterschreiben und von Seiten der BSG zu unterschreiben. Anschließend wird er an den BSV zur Bearbeitung gesendet. Der BSV sendet ihn genehmigt und unterschrieben an die BSG zurück.
Für jeden Segelpass fällt eine monatliche Gebühr von 0,70 € an. Ab dem 200. Pass je BSG verringert sich die Gebühr.